Die private www.kvzentrale.com/thema/krankenvollversicherung ist nicht für alle Berufsgruppen zulässig. Sie ist vielmehr von Gesetzes wegen auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt. Diese werden entweder vom Staat aufgrund eines Beihilferechts unterstützt oder können wegen ihres Gehalts, ihrer Stellung oder aus sonstigen Gründen als besonders leistungsfähig gelten. Allen anderen Berufsgruppen bleibt die private Krankenversicherung verwehrt. Sie müssen sich gesetzlich versichern lassen.
Besonderes Näheverhältnis zum Staat – Beamten, Soldaten und Richter
Personen die durch ihren Beruf in einem besonderen Näheverhältnis zum Staat stehen, sind von der gesetzlichen Versicherungspflicht ausgenommen. Der Staat schuldet ihnen eine sogenannte Beihilfe. Durch diese sind diese Berufsgruppen automatisch privat krankenversichert. Im Krankheitsfall werden bis zu 50 % der anfallenden Behandlungskosten vom Staat getragen. Zu den Berufsgruppen, die in einem besonderen Näheverhältnis zum Staat stehen, zählen Richter, Beamte und Soldaten. Sie erhalten durch ihren Beruf, der in der Regel mit viel Sicherheit einhergeht, außerdem besondere Tarife, die im Vergleich zum Standardtarif noch einmal vergünstigt sind.
Leistungsfähigkeit kraft Gehalt – Gutverdienende Arbeitnehmer
Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit. Sie müssen üblicherweise gesetzlich versichert sein. Etwas anders gilt nur für Arbeitnehmer, deren Gehalt die gesetzlich festgeschriebene Einkommensgrenze von ca. 55.000 ? brutto im Jahr übersteigt. Sie können in die private Vollversicherung wechseln. Denn sie werden aufgrund ihres Einkommens als besonders leistungsstark eingestuft.
Selbständige
Darüber hinaus gelten auch Selbständige als qualifiziert, sich privat zu versichern. Die Befreiung rechtfertigt sich dadurch, dass diese Berufsgruppen üblicherweise Gehaltsschwankungen verzeichnen. Es fehlt daher an einer einheitlichen Grundlage, auf der die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bemessen werden könnten. Weitere Informationen über die Unterschiede zwischen www.kvzentrale.com gesetzlicher und privater Krankenversicherung finden Sie auf www.kvzentrale.com.